Ablauf und Terminvergabe

Termine

Ich arbeite Dienstag, Donnerstag und Freitag morgens
und Mittwoch nachmittags.

Individuelle Termine nur nach Vereinbarung.

Erstgespräch

Sie können mich vorzugsweise per Mail oder auch telefonisch kontaktieren, um ein Erstgespräch bzw. eine Sprechstunde zu vereinbaren.
Beim Erstgespräch lernen wir uns erstmals kennen. Sie haben die Gelegenheit, mir von Ihrem Anliegen zu berichten, ich berate Sie, ob eine ambulante tiefenpsychologische Psychotherapie bei mir in Frage kommt und erkläre das weitere Vorgehen.

Ein Erstgespräch dauert 50 Min

bei gesetzlich Versicherten und Privatversicherten übernimmt die Kasse die Kosten.

Gesetzliche Krankenkassen

Sprechstunden

Sprechstunden-Termine bei mir bekommen Sie entweder über die 116117 (per Telefon oder online) oder per direktem Mailkontakt. Dies ist jedoch keine Garantie für einen freien Therapieplatz, ermöglicht jedoch eine erste Beratung.

Übernimmt die Kasse die Therapiekosten?

Die Behandlungskosten für Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.


Private Krankenkassen/Heilfürsorge

Da ich einen halben kassenärztlichen Versorgungsauftrag zu erfüllen habe, habe ich nur limitiert Plätze für Privatpatienten und Selbstzahler zur Verfügung. Zur Erleichterung der Planung, geben Sie daher in Ihrer Anfrage Bescheid, falls Sie privat versichert sind.

Selbstzahler

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Auch hierfür habe ich nur ausnahmeweise und sehr begrenzt Plätze zur Verfügung.

Für die 4 Probatorischen Sitzungen nehme ich derzeit 90 €
Einzelsitzungen kosten 120 €

Weiterer Ablauf einer Therapie

Nach dem Erstgespräch finden normalerweise 2 weitere Sprechstunden und 2 probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dazu, eine genauere Anamnese durchzuführen, aber auch um zu sehen, ob ein gemeinsames Arbeiten möglich ist.
Bei gesetzlich Versicherten oder Privatversicherten kann dann die Beantragung einer Kurzzeittherapie (24 Stunden) bei der Kasse erfolgen, die später falls nötig in eine Langzeittherapie (auf 60 bzw. 80 u. bis zu 100 Sitzungen) verlängert werden kann.