Ablauf und Kosten

Termine

Ich arbeite Dienstag, Donnerstag und Freitag morgens
und Mittwoch nachmittags.

Individuelle Termine nur nach Vereinbarung.

Erstgespräch

Sie können mich vorzugsweise per Mail oder auch telefonisch kontaktieren, um ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Beim Erstgespräch lernen wir uns erstmals kennen. Sie haben die Gelegenheit, mir von Ihrem Anliegen zu berichten und wir besprechen, auch in Anbetracht Ihrer Versicherung, das weitere Vorgehen.

Ein Erstgespräch dauert 50 Min

bei gesetzlich Versicherten und Selbstzahlern berechne ich dafür 50 €

Gesetzliche Krankenkassen

Wenn Sie bei regulären Kassentherapeuten keinen Therapieplatz finden, gibt es uns Psychotherapeuten im Kostenerstattungsverfahren….

Was können Sie im voraus schon tun?

Für die Beantragung der Therapie bei mir benötigen Sie einen Nachweis über eine Sprechstunde bei einer/m Kassentherapeut*in, der/die ihnen darüber hinaus jedoch keinen freien Therapieplatze anbieten kann. Freie Sprechstunden-Termine bei entsprechenden Therapeuten bekommen Sie über die 116117 (per Telefon oder online). Bei der Sprechstunde sollten Sie ein Formular (PTV-11) mit einem Dringlichkeitscode erhalten.

Übernimmt die Kasse die Therapiekosten?

Die Behandlungskosten für Psychotherapie werden generell von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Da ich nicht an der kassenärztlichen Versorgung teilnehme, muss eine Therapie bei mir – im sog. Kostenerstattungsverfahren – jedoch vor Beginn von Ihrer Kasse genehmigt werden. Dies ist dann möglich, wenn der Kasse ein sogenanntes „Systemversagen“ nachgewiesen werden kann. Was dies genau bedeutet und über die nötigen Schritte informiere ich Sie gerne im Einzelfall.


Private Krankenkassen/Heilfürsorge

Im Normalfall werden alle Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenkassen / der Beihilfe / der Heilfürsorge übernommen. Auch das Erstgespräch, hier die sogenannte „Sprechstunde“ wird übernommen.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach Ihren vertraglichen Bedingungen bezüglich einer ambulanten Psychotherapie. Bei der Beantragung bin ich Ihnen gerne behilflich. 

Selbstzahler

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Hier entfallen die Antragsformalitäten, so dass Sie ohne Wartezeit die Therapie beginnen können. 

Für die 4 Probatorischen Sitzungen nehme ich derzeit 80 €
Einzelsitzungen kosten 120 €

Weiterer Ablauf einer Therapie

nach dem Erstgespräch finden 2-4 probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dazu, eine genauere Anamnese durchzuführen, aber auch um zu sehen, ob ein gemeinsames Arbeiten möglich ist.
Bei gesetzlich Versicherten erfolgt danach die Beantragung einer Kurzzeittherapie (24 Stunden) bei der Kasse, die später falls nötig in eine Langzeittherapie (auf 60 bzw. 80 u. bis zu 100 Sitzungen) verlängert werden kann.
Bei Privatversicherten kann normalerweise nach dem Erstgespräch/Sprechstunde sofort mit probatorischen Sitzungen begonnen werden. Ein Antrag bei der Kasse ist erst nach den ersten 24 Stunden bei Beantragung einer Verlängerung nötig.